Recht auf Löschung
Das Recht auf Löschung, auch Recht auf Vergessenwerden, verpflichtet den Verantwortlichen, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sobald einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, etwa wenn die Daten für ihre Zwecke nicht mehr erforderlich sind oder eine Einwilligung widerrufen wurde (Art. 17 DSGVO).
Quelle: Art. 17 DSGVO
Die Löschpflicht gilt nicht schrankenlos. Art. 17 Abs. 3 DSGVO nennt Ausnahmen, etwa zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Bestehende gesetzliche Aufbewahrungsfristen gehen der Löschung vor.
Um zu löschen, muss man zunächst finden. veronto connect durchsucht die Quellsysteme, in denen personenbezogene Daten liegen, und speist die Treffer in die geführten Lösch- und Auskunftsprozesse ein.
Hinweis: Dieser Eintrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.