Patientenauskunft
Art. 15 DSGVO und § 630g BGB geben Patienten weitreichende Rechte auf ihre Akte, die erste Kopie unentgeltlich. Daten Dritter in der Akte bleiben trotzdem geschützt.
veronto für das Gesundheitswesen
Patientenauskunft, MD-Prüfung, Anwaltsanfrage: Behandlungsunterlagen verlassen das Haus, und mit ihnen das Risiko. veronto erkennt und schwärzt Daten Dritter, wahrt die Schweigepflicht und macht jede Herausgabe zum geführten, dokumentierten Prozess.
Human in the Lead · EU-Hosting · Betrieb im eigenen Haus möglich
Am Ende sitzt jemand vor der Akte und schwärzt Seite für Seite. Genau dort setzt veronto an.
Art. 15 DSGVO und § 630g BGB geben Patienten weitreichende Rechte auf ihre Akte, die erste Kopie unentgeltlich. Daten Dritter in der Akte bleiben trotzdem geschützt.
Prüfer brauchen genau die angeforderten Unterlagen: vollständig, fristgerecht, ohne Beifang aus anderen Behandlungen.
Herausgabe nur im Umfang der Einwilligung. Was darüber hinausgeht, wird geschwärzt, bevor etwas das Haus verlässt.
Behandlungsdaten für Auswertungen nutzbar machen: anonymisiert, bevor sie den Versorgungskontext verlassen.
veronto im Haus
Jede Auskunft geprüft, jede Schwärzung dokumentiert, jede Freigabe durch einen Menschen.
Viele Häuser, ein Prozess: Auskünfte und Herausgaben einheitlich bearbeitet, lückenlos dokumentiert, standortübergreifend.
Kleine Teams, volle Pflichten: der geführte Prozess macht die Auskunft zur Routine statt zum Projekt.
Bewohnerakten enthalten Angehörige, Betreuer, Personal. Herausgabe mit Schutz aller Beteiligten.
Unterlagen hochladen, schwärzen, prüfen, herunterladen. Kein Workflow nötig.
Mehr erfahren Betroffenenanfrage beantworten requestsWiederkehrende Auskünfte als Workflow mit Frist-Countdown und Audit-Trail.
Mehr erfahren Akten herausgeben discloseHerausgaben an Prüfer, Versicherer und Anwälte, unter Schutz aller Beteiligten.
Mehr erfahrenDas Prinzip
Es gehen niemals Klardaten an ein LLM.
Jedes Dokument wird in Ihrer Infrastruktur anonymisiert oder pseudonymisiert, bevor ein Sprachmodell es sieht. Egal welches Modell, egal wer es hostet.
Beispiel: Namen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern werden vor jedem Modell-Aufruf durch konsistente Platzhalter ersetzt. Sehen Sie es liveJa. Der Europäische Gerichtshof hat 2023 entschieden, dass die erste Kopie nach Art. 15 DSGVO unentgeltlich bereitzustellen ist, ohne dass der Patient seinen Antrag begründen muss. Umso wichtiger ist ein Prozess, der die Auskunft wirtschaftlich tragbar macht.
Behandlungsunterlagen enthalten regelmäßig Angehörige, Mitpatienten, Hinweisgeber und Beschäftigte. veronto erkennt diese Daten und schwärzt sie vor der Herausgabe. Ihre Mitarbeitenden prüfen jede Stelle und geben frei.
Die Verarbeitung läuft in der EU oder vollständig in Ihrer eigenen Infrastruktur, und kein fremdes Sprachmodell sieht Klardaten: die Erkennung übernehmen eigene Modelle. Die Entscheidung über jede Herausgabe bleibt bei Ihren Berufsgeheimnisträgern.
Die kirchlichen Datenschutzregime (DSG-EKD, KDG) stellen eigene Anforderungen. Der geführte Prozess mit menschlicher Freigabe, Audit-Trail und Betrieb in eigener Infrastruktur trägt in beiden Welten. Die Details klären wir im Gespräch, gern mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Im Erstgespräch gehen wir einen echten Fall aus Ihrem Haus durch: eine Patientenauskunft, eine Prüfanfrage oder ein Forschungsvorhaben. Danach wissen Sie, wie der Prozess bei Ihnen aussieht.
Erstgespräch
Kurzes Erstgespräch, unverbindlich. Wählen Sie einfach einen Termin, der passt.
Martin Meng · veronto Gründer
Direkt: +49 176 7222 4558
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